HAUT.

Hautkrebs-Screening

Sonne und UV-Strahlung gehören für viele Menschen selbstverständlich zum Alltag. Gleichzeitig kann eine langjährige oder intensive UV-Belastung das Risiko für verschiedene Formen von Hautkrebs erhöhen.

Ein wichtiger Vorteil der Hautkrebsvorsorge ist, dass verdächtige Veränderungen häufig bereits bei der Betrachtung der Haut auffallen können. Deshalb spielen sowohl die regelmäßige Selbstbeobachtung als auch die ärztliche Untersuchung eine wichtige Rolle.

Als Orientierung bei auffälligen Pigmentmalen kann die sogenannte ABCDE-Regel dienen:

  • A – Asymmetrie: unregelmäßige oder deutlich asymmetrische Form
  • B – Begrenzung: unscharfe, ausgefranste oder unregelmäßige Ränder
  • C – Colour/Farbe: unterschiedliche oder ungleichmäßige Farbtöne innerhalb eines Pigmentmals
  • D – Durchmesser: auffällige Größe oder Größenzunahme
  • E – Entwicklung: Veränderungen von Größe, Form, Farbe oder Oberfläche im Verlauf

Nicht jedes auffällige Muttermal bedeutet Hautkrebs. Neu auftretende oder sich verändernde Hautveränderungen sollten jedoch ärztlich beurteilt werden. Das gilt auch bei Blutungen, wiederkehrender Krustenbildung, Juckreiz oder Veränderungen, bei denen Sie selbst unsicher sind.

 

Gesetzliches Hautkrebs-Screening

Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening.

Dabei wird die Haut des gesamten Körpers gezielt auf auffällige Veränderungen untersucht. Bei einem verdächtigen Befund erfolgt gegebenenfalls eine weiterführende fachärztliche Abklärung.

Das Hautkrebs-Screening kann häufig gut mit anderen Vorsorgeuntersuchungen kombiniert werden.

 

Neben der Früherkennung bleibt ein bewusster Umgang mit UV-Strahlung wichtig. Dazu gehören insbesondere ausreichender Sonnenschutz, das Vermeiden von Sonnenbränden und ein verantwortungsvoller Umgang mit intensiver Sonnenexposition.

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